Rechtsgebiete Ihrer Anwaltskanzlei Faber & Faber
Wir geben einen Überblick
Wir möchten Ihr erfahrener, engagierter und zuverlässiger Partner in Rechtsangelegenheiten sein, um Sie auf einem der folgenden Gebiete zu vertreten:
Die Rechtsanwälte Faber & Faber PartG mbB in Augsburg ist mit seinen Fachanwälten im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechts, Erbrechts, Familienrechts und Miet- und WEG-Rechts für Sie da. Zudem betreuen wir Sie gerne in den Rechtsgebieten Arbeits- und Sozialrecht und allgemeinen Vertragsrecht.
Wir legen in unserer Anwaltskanzlei großen Wert darauf, Ihr Anliegen zügig und ergebnisorientiert zu erledigen und dies – sofern möglich – unter Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung.
Arbeits- und Sozialrecht
Einer der Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit der Rechtsanwälte Faber & Faber PartG mbB ist das Arbeitsrecht. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber außergerichtlich und vor Gericht. Wir gestalten und wickeln arbeitsrechtliche Verträge ab.
Neben dem Arbeitsrecht bearbeiten wir auch den Bereich Sozialrecht: Hier werden Sie unterstützt bei vorgerichtlicher Korrespondenz mit Sozialversicherungsträgern. Wir führen Widerspruchsverfahren sowie gerichtliche Auseinandersetzungen durch.
Der Bereich Arbeits- und Sozialrecht wird in der Rechtsanwälte Faber & Faber PartG mbB von den Rechtsanwälten Michael Faber und Sarah Faber betreut.
Erbrecht
Erbrecht ist ein äußerst sensibler Bereich, in dem die Rechtsanwälte Faber & Faber PartG mbB in Augsburg durch Rechtsanwältin Brigitte Ketterle-Faber und Rechtsanwältin Sarah Faber mit dem dem nötigen Fingerspitzengefühl die Mandantenwünsche eindeutig umsetzen, jedoch immer vor dem Hintergrund von Streitvermeidung für die Zukunft.
Beide Rechtsanwältinnen sind Fachanwältin für Erbrecht. Daneben arbeitet Brigitte Ketterle-Faber auch als Testamentsvollstreckerin.
Beide Rechtsanwältinnen betreuen ihre Mandanten zu allen Rechtsfragen im Erbfall sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Darüber hinaus beraten sie bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten und unterstützen Sie auch hinsichtlich Unternehmensnachfolge bzw. Nachfolgeregelungen für Gewerbetreibende und Selbständige.
Familienrecht
Seit der Gründung der Kanzlei im Jahr 1987 liegt ein weiterer Schwerpunkt der Rechtsanwälte Faber & Faber PartG mbB im Familienrecht:
Die Mandanten erhalten hier rechtlichen Beistand von Rechtsanwältin Brigitte Ketterle-Faber als Fachanwältin für Familienrecht, von Rechtsanwältin Sarah Faber als Fachanwältin für Familienrecht, sowie von Rechtsanwältin Stefanie Holme.
Alle drei Anwältinnen haben es sich zum Ziel gesetzt, die Rechte und Vorstellungen ihrer Mandanten sowohl außergerichtlich als auch bei Gericht umzusetzen. Die Rechtsanwältinnen sind sich stets bewusst, welch hochsensibles und zwischenmenschlich komplexes Gebiet sie bearbeiten.
Um späteren Auseinandersetzungen vorzubeugen, werden sie auch bei der Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen kompetent betreut.
Miet- und WEG-Recht
Wenden Sie sich auch vertrauensvoll an die Rechtsanwälte Faber & Faber PartG mbB, Augsburg, wenn es um ein Anliegen im Bereich des Immobilienrechts, insbesondere des privaten/gewerblichen Miet- und Pachtrechts, Wohnungseigentums-, Nachbar- und Maklerrechts, geht.
Diese Rechtsgebiete betreuen die Rechtsanwälte Michael Faber, Julia Schuch, die seit 2024 Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht ist und Stefanie Holme. Zu unseren Mandanten in diesem Bereich zählen Privatpersonen als Mieter und Vermieter, gewerbliche Vermieter sowie Wohnungsbaugenossenschaften.
Neben der anwaltlichen Vertretung vor Gericht liegt bei außergerichtlicher Beratung und Vertragsgestaltung das Augenmerk der Anwälte auf künftiger Streitvermeidung.
Privates Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Michael Faber ist Fachanwalt für privates Bau- und Architektenrecht und Schlichter/Schiedsrichter nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau). Er hat in diesem Rechtsgebiet jahrzehntelange Erfahrung und wird seit 2019 in diesem Bereich von Rechtsanwältin Julia Schuch unterstützt, die im Mai 2022 den Fachanwaltskurs im privates Bau- und Architektenrecht erfolgreich abgeschlossen hat.
Ziel des juristischen Beistands ist es dabei, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, um Ihnen Kosten zu sparen. Denn kommt es zu einem Bauprozess, kostet er in der Regel viel Zeit und Geld.
Wir achten daher auf eine umfassende außergerichtliche Beratung, Vermittlung und Streitbeilegung im Sinne unserer Mandanten.
Selbstverständlich vertreten wir unsere Klienten, zu denen private Bauherren, Architekten, Ingenieure, Bauträger, Wohnungsbauunternehmen etc. gehören, auch in Prozessen und Gerichtsverfahren.